Sachverständigen­wesen

Vor über zwanzig Jahren wurde das Ingenieurbüro R. Petereit von mir, Ralph Petereit gegründet. Von Beginn an habe ich mich zunächst allein und dann auch mit meinen Mitarbeitern schwerpunktmäßig mit allen energetischen Belangen im Hochbau beschäftigt. Bereits seit 2006 bin ich außerdem als Dozent für Bauphysik/ EnEV/ Baukonstruktion und als Prüfungsausschussmitglied für die Ausbildung von Ingenieuren/ Architekten/ Meistern im Handwerk zu Gebäudeenergieberatern bei der Handwerkskammer Hamburg und dem Bildungszentrum Elektrotechnik tätig.

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Seit mehr als 10 Jahren liegt mein Schwerpunkt nunmehr im gesamten Tätigkeitsfeld der Bauphysik und Energiebilanzierung im Wohn- und Nichtwohngebäudebereich; ich bin seitdem in die Liste der prüfbefreiten Personen im Wärmschutz der Architektenkammer aufgenommen, gründete 2008 ein bundesweites Prüfsachverständigennetzwerk, dessen Leitung ich 2009 übernahm.

2010 / 2013 / 2015 war ich maßgebend an drei Bundesforschungsaufträgen vom BBSR / Bundebauministerium zur energetischen Qualität des bundesweiten Nichtwohngebäudebestandes beteiligt.

Dies sind nur einige ausgewählte Meilensteine meiner bisherigen Tätigkeiten.

Aufgrund nun meiner langjährigen Erfahrung und besonderen Fachkunde auf dem Gebiet des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung, bin ich seit dem 17.07.2017 als

Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger auf dem Gebiet der Bauphysik für die Sachgebiete Thermische Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung in dem Gesamtbereich der Bauens- der Planung und Bauüberwachung

vor der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein vereidigt worden.

Mein Fachgebiet beinhaltet insbesondere die Prüfung und Beurteilung bei Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden

  • von energetischen Bilanzierungen nach Energieeinsparverordnung und bei Energieausweisen,
  • von Wärmebrücken in Planung und Ausführung,
  • von allen Baumängeln, die in Verbindung mit Tauwasserbildung und Schimmelbefall stehen,
  • von Planungs- und Ausführungsfehlern bei Wärmedämmmaßnahmen,
  • von Planungsfehlern bei der Berücksichtigung regenerativer Energien nach EEWärmeG
  • bei Planungsfehlern von Lüftungskonzepten
  • von Behaglichkeitsproblemen,
  • durch Temperatur-, Feuchte- und CO2-Messgeräte sowie Thermografie und
  • zum Zwecke der Qualitätssicherung

im Bauverfahren allgemein, hier insbesondere für

  • Beweissicherungsverfahren,
  • Privat-, Gerichts- und Schiedsgutachten,
  • Bestandsfeststellungen und
  • baubegleitende Qualitätskontrolle